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Was ist Leder

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Leder ist eine Tierhaut. Damit diese nicht verwest, wird sie durch Gerben haltbar gemacht. Die Gerbung ist vermutlich eine Zufallsentdeckung. Zu Beginn der Menschheitsgeschichte gaben die Felle der erbeuteten Tiere Schutz vor Kälte und Nässe.
Anfänglich wurden die Häute und Felle mit Fett und Öl eingerieben. Mit der Zeit entwickelten sich Gerbverfahren, die aus Fellen und Häuten ein langlebiges und strapazierfähiges Endprodukt machten. Im 19. Jahrhundert  wurde die Chromgerbung entdeckt.  Sie ermöglichte durch eine enorm verkürzte Produktionszeit die Industrialisierung der Lederherstellung.
 
Welche Materialien dürfen als Leder bezeichnet werden?
 
Häufig stellt sich die Frage, ob die Bezeichnung, mit der ein Hersteller ein Material beschreibt, tatsächlich so verwendet werden darf. Insbesondere im Online-Geschäft oder bei besonders günstigen Angeboten werden "Leder" häufig falsch deklariert. Der Kunde kann in der Regel nur schwierig feststellen, ob es sich beim vorliegenden Material tatsächlich um "echtes Leder" handelt.
 
In Deutschland gibt es strenge Regelungen um den Verbraucher vor irreführenden Angaben im Handel zu schützen.
 
Alle Begriffe von Echtes Leder bis aber auch Nubukleder oder Nappaleder dürfen nur verwendet werden, wenn es sich eindeutig um ein Leder laut den folgenden Definitionen handelt. Wenn es sich nicht um ein Leder entsprechend der Definition handelt, muss das klar und eindeutig gekennzeichnet sein. Abweichungen hiervon sind ein ausreichender Grund für eine Reklamation.
 
Als Leder, Echt Leder oder Echtes Leder darf nur ungespaltene oder gespaltene tierische Haut unter Erhaltung der gewachsenen Fasern und ihrer natürlichen Verflechtung bezeichnet werden. Aufgelöste oder gemahlene oder mit Bindemitteln verklebte und zu Bahnen verarbeitete Materialen dürfen nicht als Leder bezeichnet werden.
 
Leder, wo eine Schichtstärke von mehr als 0,15 Millimetern aufgetragen wurde (Farbe mit Bindemitteln, Folie, Schaum etc.) oder die Schichtstärke mehr als ein Drittel der Gesamtstärke ausmacht, muss als beschichtetes Leder deklariert werden.
 
Die Unterseite eines gespaltenen Leders (Fleischspalt) muss als Spaltleder deklariert werden. Häufig taucht hier auch der Begriff   "Split"   auf.
 
In Fällen, wo ein Leder als beschichtetes Leder bezeichnet werden muss und es sich zusätzlich um ein Spaltleder handelt, muss es als beschichtetes Spaltleder deklariert werden.
 
Lederprodukte müssen zum überwiegenden Teil, der für den Gebrauch erheblich ist, aus echtem Leder bestehen oder dürfen ansonsten nicht derart benannt werden. Letzteres ist speziell der Fall, wenn das Produkt vollständig oder zum größten Teil aus Kunstleder hergestellt ist. Grundsätzlich muss der Werkstoff, der für das Produkt maßgeblich ist, ausgewiesen werden (z. B. als "Kunstledertasche mit Lederdekoration"). Ist das Leder in einem Produkt fest mit einem anderen Werkstoff verbunden (z. B. Aufkleben auf textilen Untergrund), so handelt es sich nur dann um ein Lederprodukt, wenn die Gesamtdicke des Produktes zu mindestens 80 Prozent vom Leder bestimmt wird. Ansonsten müssen Außen- und Innenseite etwa eines Uhrarmbandes separat deklariert werden. Im Übrigen ist bei Kunstlederprodukten die genaue Art des verwendeten Kunststoffes anzugeben.
 
Werden lederähnliche Materialien, die nicht aus Haut oder Fell hergestellt werden, mit Wortverbindungen bezeichnet, die auf ein Leder hinweisen könnten, so ist dieses unzulässig. Das Wort "Kunstleder" darf aber verwendet werden, da es eindeutig ausschließt, dass es sich um Leder handelt. Dagegen sind Begriffe wie  "Coskin"  oder  "Wieleder" irreführend.
 
Bei Lackledern darf der Begriff  "Lackleder"  auch dann verwendet werden, wenn die Schichtstärke eigentlich die Bezeichnung  "beschichtetes Leder"  vorschreibt. Bei Lackledern ist allgemein bekannt, dass eine stärkere Schicht aufgetragen ist.
 
Bei Schuhen gibt es im Gegensatz zu Fahrzeug-, Möbel- und Bekleidungsledern eine Kennzeichnungspflicht.

 

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